Krankenpflege
Im Rahmen der Krankenpflege unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege.
Gemäss der Liste der Krankenkassen-Leistungsverordnung
sind dies jeweils wie folgt:
Grundpflege:
Mitarbeitende mit der Grundausbildung in der Pflege verrichten die Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht mehr selber ausführen können.
- Beine einbinden
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Betten (pflegebedürftiger Klientinnen und Klienten)
- Lagern
- Bewegungsübungen und Gehtraining
- Mobilisieren
- Dekubitusprophylaxe
- Hautpflege (z.B. Massnahmen zur Verhütung und Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut)
- Hilfe bei der Körperpflege (Teil- und Ganzwäsche, Duschen, Baden, Nagel- und Haarpflege)
- Mundpflege (z.B. Zähne und Zahnprothese reinigen)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Essen und Trinken eingeben
Behandlungspflege:
Ausgebildete Pflegemitarbeitende verrichten die Leistungen mit ärztlicher Anordnung bei Ihnen zu Hause.
- Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
- Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
- Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
- Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
- Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
- Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
- Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
- Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen
- dienen, nach Absprache
- Spülen, reinigen und versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus Cruris-Pflege)
- Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
- Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln