Krankenpflege

Im Rahmen der Krankenpflege unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege. 
Gemäss der Liste der Krankenkassen-Leistungsverordnung
sind dies jeweils wie folgt:

Grundpflege:

Mitarbeitende mit der Grundausbildung in der Pflege verrichten die Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht mehr selber ausführen können.

  • Beine einbinden
  • Kompressionsstrümpfe anziehen
  • Betten (pflegebedürftiger Klientinnen und Klienten)
  • Lagern
  • Bewegungsübungen und Gehtraining
  • Mobilisieren
  • Dekubitusprophylaxe
  • Hautpflege (z.B. Massnahmen zur Verhütung und Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut)
  • Hilfe bei der Körperpflege (Teil- und Ganzwäsche, Duschen, Baden, Nagel- und Haarpflege)
  • Mundpflege (z.B. Zähne und Zahnprothese reinigen)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken eingeben

Behandlungspflege:

Ausgebildete Pflegemitarbeitende verrichten die Leistungen mit ärztlicher Anordnung bei Ihnen zu Hause.

  • Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
  • Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
  • Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
  • Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
  • Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
  • Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
  • Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen
  • dienen, nach Absprache
  • Spülen, reinigen und versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus Cruris-Pflege)
  • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
  • Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln