Abklärung und Beratung
Die Erfassung des Spitex-Bedarfs erfolgt mittels einer Bedarfsklärung. Der effektive Bedarf der Unterstützung und entsprechende Massnahmen wird zusammen mit den Klientinnen und Klienten geplant und bei Bedarf angepasst. Die Spitex kennt die Vielfalt der Betreuungsmöglichkeiten. Im Gespräch mit Klientinnen und Klienten und evtl. Angehörigen klärt sie die gegenseitigen Erwartungen und leistet Beratung in Gesundheitspflege und Selbsthilfe.
Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung beinhaltet die Abklärung und Beratung:
- Abklärung des Pflegebedarfes und des Umfeldes der Klientinnen und Klienten sowie die Planung und Dokumentation der notwendigen Massnahmen zusammen mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt
- Beratung der Klientinnen und Klienten sowie gegebenenfalls der nicht beruflich an der Krankenpflege Mitwirkenden.
Krankenpflege
Im Rahmen der Krankenpflege unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege.
Gemäss der Liste der Krankenkassen-Leistungsverordnung
sind dies jeweils wie folgt:
Grundpflege:
Mitarbeitende mit der Grundausbildung in der Pflege verrichten die Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht mehr selber ausführen können.
- Beine einbinden
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Betten (pflegebedürftiger Klientinnen und Klienten)
- Lagern
- Bewegungsübungen und Gehtraining
- Mobilisieren
- Dekubitusprophylaxe
- Hautpflege (z.B. Massnahmen zur Verhütung und Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut)
- Hilfe bei der Körperpflege (Teil- und Ganzwäsche, Duschen, Baden und Haarpflege)
- Mundpflege (z.B. Zähne und Zahnprothese reinigen)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Essen und Trinken eingeben
Behandlungspflege:
Ausgebildete Pflegemitarbeitende verrichten die Leistungen mit ärztlicher Anordnung bei Ihnen zu Hause.
- Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
- Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
- Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
- Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
- Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
- Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
- Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
- Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen, nach Absprache spülen, reinigen und versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus Cruris-Pflege)
- Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
- Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln
- Unterstützung bei der Krankenpflege, insbesondere der Einnahme von Medikamenten oder bei Gebrauch medizinischer Geräte und Vornahme der notwendigen Kontrollen.
Hauswirtschaft und Betreuung
In Kombination mit Leistungen aus der Grundpflege bieten wir Ihnen stellvertretende kurze Haushaltsführung oder Anleitung dazu, namentlich betten, lüften, Hausbriefkasten leeren, einfache Mahlzeiten-Bereitstellung, kurze Reinigungs- und Aufräumarbeiten wie Tisch abwischen, Geschirr und Esswaren ab- oder auftischen, Hauskehricht bereitstellen und ähnliche Aufträge.
Selbstverständlich übernehmen wir auch weitere Aufträge im Rahmen einer Wahlleistung. Diese Leistungen können allerdings nicht über die Zusatzversicherung abgerechnet werden, sondern gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten.
Für reine Hauswirtschaftsleistungen oder Betreuungsleistungen wenden Sie sich bitte an die Pro Senectute Rorschach & Unterrheintal in Rorschach.

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Pro Senectute Rorschach & Unterrheintal
Reitbahnstrasse 2
9400 RorschachTel. +41 71 844 05 16
sekretariat.rorschach@sg.prosenectute.ch |
Tarife
Die Tarife sind in kassenpflichtige und nichtkassenpflichtige Leistungen unterteilt. Ärztlich verordnete Pflege und Bedarfsabklärungen sind kassenpflichtig. Nichtkassenpflichtig in der Grundversicherung sind Leistungen der Hauswirtschaft und der Sozialbetreuung. Hauswirtschaftliche Leistungen sind allfällig in der Zusatzversicherung gedeckt, beachten Sie hierfür die Angaben in Ihrer Police.
Alle kassenpflichtigen Leistungen rechnet Spitex Am Alten Rhein direkt mit den Krankenversicherern ab.
Alle nichtkassenpflichtigen Leistungen stellt Spitex Am Alten Rhein dem Kunden monatlich in Rechnung.